BAFA-Förderung für Unternehmensberatung bis 2028 verlängert: Was sich ab 2027 ändert
Am 29. Oktober 2026 hat das BAFA die Betriebe informiert, die Beratungen anbieten: Die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird um zwei Jahre verlängert. Sie gilt mit geänderten Bedingungen ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Damit ist die Frage beantwortet, die wir in unserem Beitrag BAFA-Förderung 2027 noch offen lassen mussten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was das BAFA mitgeteilt hat. Grundlage sind die Mitteilung des BAFA vom 29. Oktober 2026 und die Programmseite des BAFA. Den Richtlinientext im Bundesanzeiger haben wir noch nicht selbst gelesen.
Was verlängert wurde
Die Förderung läuft weiter, die Eckdaten bleiben: Gefördert werden maximal zwei Beratungen pro Jahr und höchstens fünf in der Geltungsdauer der Richtlinie. Das Kontingent wurde nicht erhöht. Laut BAFA gilt das Gesamtkontingent nun auch für den Verlängerungszeitraum. Wie bereits genutzte Beratungen dabei zählen, steht in der Mitteilung nicht. Das klären wir vor dem Antrag mit Ihnen.
Zu den Zuschusshöhen ab 2027 enthält die Mitteilung keine Angaben, deshalb nennen wir dazu keine Beträge. Was noch in 2026 gilt, steht weiter unten.
Die Änderungen für Anträge ab dem 1. Januar 2027
Alle Änderungen gelten für Zuschussanträge, die ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden. Das sind die Punkte, die für Sie als Unternehmen praktisch zählen:
- Antrag nur noch mit ELSTER oder BundID: Ab Januar 2027 wird die digitale Authentifizierung für alle antragstellenden Unternehmen verpflichtend. Der Antrag ist dann nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID möglich. Weitere Informationen will das BAFA gesondert geben.
- Kein Regionalpartnergespräch mehr: Die Verpflichtung zu diesem Gespräch ist gestrichen. Damit muss innerhalb der Vorlagefrist auch kein Bestätigungsschreiben mehr eingereicht werden. Der allgemeine Text auf der Programmseite des BAFA zum Gespräch ist laut BAFA noch nicht angepasst.
- Umsatzanzeige statt Kontoauszug: Als Zahlungsnachweis kann eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige anerkannt werden. Sie muss alle zahlungsrelevanten Daten enthalten, etwa Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum. Einen banküblichen Kontoauszug können die Prüfberechtigten bei Bedarf verlangen, und die Nichtvorlage wäre ein Ablehnungsgrund. Die bisher anerkannten Nachweise wie Kontoauszug oder Bankbestätigung bleiben möglich.
- Weniger Formulare: Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Charta der Grundrechte sind jetzt Teil des Verwendungsnachweisformulars. Die einzelnen Formulare entfallen. Unterschrieben werden müssen nur noch das Verwendungsnachweisformular und der Beratungsbericht, der Beratungsbericht von Ihnen und von uns.
- 40 Stunden statt fünf Tage: In Nr. 2.1 der Richtlinie ersetzt die Angabe von 40 Stunden die bisherigen fünf Tage Beratungsdauer. Das BAFA nennt das eine redaktionelle Klarstellung.
- Mehrwertsteuer: Die schon bisher geltende Verwaltungspraxis zur Zuschussfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug steht jetzt in Nr. 5.2 der Richtlinie.
- Mitwirkung und Datenspeicherung: In Nr. 6.2 wurden Aspekte dazu klargestellt. Was genau, nennt die Mitteilung nicht.
Die Frist für den Verwendungsnachweis wird zum Ende kürzer
Die Richtlinie gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Gegen Ende der Laufzeit verkürzt sich dadurch die sonst übliche Vorlagefrist von sechs Monaten. Das BAFA nennt selbst das Beispiel: Wird ein Antrag am 30. Dezember 2028 gestellt, kann der zugehörige Verwendungsnachweis nur noch bis zum 31. Dezember 2028 fristgerecht eingereicht werden. Für Betriebe, die erst spät in der Laufzeit beantragen, ist das der Punkt, den sie nicht übersehen sollten.
Die Förderung bleibt, der Weg dorthin wird digitaler und an einigen Stellen einfacher.
Was das für Ihren Antrag bedeutet
Das ist unsere Einordnung und nicht Teil der BAFA-Mitteilung. Für Anträge, die noch in 2026 gestellt werden, gelten die Änderungen nach dem Wortlaut der Mitteilung nicht, sie beziehen sich auf Anträge ab dem 1. Januar 2027. Wer jetzt beantragen kann, muss deshalb nicht hetzen, weil die Förderung weiterläuft. Ob der Antrag noch 2026 oder erst 2027 sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Thema und Ihr Budget bereits stehen.
Noch in 2026 sind bis zu 3.500 € (z. B. NRW) bzw. 5.600 € (höher geförderte Regionen und neue Bundesländer) Zuschuss möglich, verteilt auf zwei geförderte Beratungen, je bis zu 1.750 € bzw. 2.800 €. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA begonnen werden, schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn.
Wenn Sie 2027 beantragen wollen, richten Sie den Zugang über ELSTER oder BundID rechtzeitig ein. Das ist eine reine Vorsorge von uns, denn zur Dauer der Einrichtung liegen uns keine Angaben vor.
Wofür Sie die Beratung einsetzen
Mehr Zeit für den Antrag ändert nichts an der wichtigsten Frage: Welcher Engpass kostet Sie täglich Zeit oder Geld? Aus mehr als 100 BOOSTER-Analysen wissen wir, dass sich eine Beratung dort rechnet, wo das vorher benannt ist. Ob am Ende KI im Spiel ist oder nicht, entscheidet sich danach. Mit unserer kostenlosen BOOSTER-Analyse bewerten wir die größten Hebel in Kapazitätsstunden und Euro. Welche Beratungsinhalte förderfähig sind, steht unter förderfähige Beratungen, die Voraussetzungen unter BAFA-Voraussetzungen für KMU. Unsere Begleitung im gesamten Verfahren beschreibt die Seite BAFA-Förderung.
Häufige Fragen
Ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung verlängert worden?
Ja. Laut BAFA hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie um zwei Jahre verlängert. Sie gilt mit geänderten Bedingungen ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Der Richtlinientext und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen auf der Programmseite des BAFA.
Was ändert sich für Anträge ab 1. Januar 2027?
Die wichtigsten Änderungen: Als Zahlungsnachweis genügt eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking, das verpflichtende Regionalpartnergespräch entfällt, die Erklärungen zur EU-KMU-Eigenschaft, zu De-minimis und zur EU-Grundrechtecharta sind im Verwendungsnachweisformular enthalten, und der Antrag ist nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID möglich. Die Änderungen gelten für alle ab dem 1. Januar 2027 gestellten Anträge.
Wird die Förderung 2027 höher oder niedriger?
Dazu enthält die BAFA-Mitteilung keine Angaben. Das Kontingent von zwei Beratungen pro Jahr und fünf Beratungen insgesamt wurde nicht erhöht. Zu den Zuschusshöhen ab 2027 liegt uns nichts Belegtes vor, deshalb nennen wir dafür keine Beträge. Maßgeblich ist der Richtlinientext auf bafa.de.
Muss ich für den BAFA-Antrag ab 2027 ein ELSTER-Konto haben?
Nach den Angaben des BAFA ist die Antragstellung ab Januar 2027 nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID möglich. Weitere Informationen dazu will das BAFA gesondert mitteilen. Wer beantragen möchte, sollte den Zugang rechtzeitig einrichten.
Reicht ab 2027 ein Screenshot aus dem Onlinebanking als Zahlungsnachweis?
Nach der neuen Fassung kann eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige anerkannt werden. Sie muss alle zahlungsrelevanten Daten enthalten, etwa Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum. Ein banküblicher Kontoauszug kann bei Bedarf von den Prüfberechtigten verlangt werden. Wird er dann nicht vorgelegt, ist das ein Ablehnungsgrund.
Wird die Beratung noch in 2026 gefördert?
Ja. Noch in 2026 sind bis zu 3.500 € (z. B. NRW) bzw. 5.600 € (höher geförderte Regionen und neue Bundesländer) Zuschuss möglich, verteilt auf zwei geförderte Beratungen, je bis zu 1.750 € bzw. 2.800 €. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn vorliegen, und mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA begonnen werden.
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