BAFA-Förderung

BAFA-Förderung 2027: Was gilt, wenn die aktuelle Richtlinie ausläuft

Von Jörg Schröder · 14. September 2026 · 7 Min Lesezeit

Seit Anfang 2023 läuft die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen nach einer Richtlinie, die ein festes Ablaufdatum hat. Auf der Programmseite des BAFA steht die Geltungsdauer ausdrücklich drin: bis zum 31. Dezember 2026. Der Programmsteckbrief beim ESF nennt dieselbe Laufzeit, 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026.

Was danach kommt, ist Stand heute nicht veröffentlicht. Weder das BAFA noch der ESF haben eine Verlängerung, eine Nachfolgerichtlinie oder auch nur einen Hinweis darauf publiziert. Wir sagen das hier bewusst so nüchtern, weil im Netz gerade viel behauptet und wenig belegt wird. Was wir dagegen genau sagen können: worauf es ankommt, wenn Sie die Förderung noch in 2026 nutzen wollen.

Der Stichtag ist der Antrag, nicht die Beratung

Das ist der Punkt, an dem die meisten Betriebe falsch rechnen. Für die Zuordnung zur Richtlinie zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht der Tag, an dem die Beratung startet, und erst recht nicht der Tag, an dem sie endet.

Praktisch heißt das: Ein Antrag, der im Herbst 2026 gestellt und beschieden wird, hängt an der aktuellen Richtlinie. Die Beratung selbst und der Verwendungsnachweis liegen dann zwangsläufig teilweise im Jahr 2027, weil für den Nachweis sechs Monate ab dem Informationsschreiben zur Verfügung stehen. Diese Ableitung stammt von uns, sie folgt aus zwei Sätzen auf der BAFA-Seite. Einen amtlichen Satz, der das ausdrücklich für den Jahreswechsel durchdekliniert, haben wir nicht gefunden. Wer ganz sicher gehen will, ruft im BAFA-Referat an und lässt sich den eigenen Fall bestätigen.

Was Sie in 2026 noch bekommen können

Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung. Daraus ergibt sich der Zuschuss, gestaffelt nach Standort:

  • In den meisten westlichen Bundesländern, also auch in Nordrhein-Westfalen: bis zu 1.750 Euro je Beratung.
  • In den höher geförderten Regionen und den neuen Bundesländern: bis zu 2.800 Euro je Beratung.

Gefördert werden bis zu zwei Beratungen pro Jahr und höchstens fünf innerhalb der gesamten Richtliniendauer. Bei zwei Beratungen im selben Jahr kommen Sie damit auf bis zu 3.500 Euro Zuschuss, in den höher geförderten Regionen auf bis zu 5.600 Euro. Eine Beratung darf maximal fünf Tage umfassen, Seminare und Gruppenveranstaltungen sind ausgeschlossen.

Für Berlin, Leipzig, Lüneburg und Trier gelten Sonderregelungen. Welche Stufe dort greift, hängt an der genauen Gebietsabgrenzung, die das BAFA in eigenen Merkblättern führt. Wenn Ihr Betrieb in einer dieser Regionen sitzt, klären wir das vor dem Antrag, statt zu schätzen. Die Einzelheiten zur Höhe haben wir im Ratgeber zur Förderhöhe zusammengestellt.

Der Ablauf, in der Reihenfolge, die zählt

An dieser Stelle scheitern Anträge am häufigsten, und zwar an einer einzigen Regel: Sie dürfen mit der Beratung erst beginnen, wenn das Informationsschreiben da ist. Als Beginn gilt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung, unabhängig davon, wie gut die Beratung war.

  1. Antrag online über die BAFA-Antragsplattform, nur Firmendaten, keine weiteren Unterlagen.
  2. Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen und die Beratereigenschaft.
  3. Sie erhalten das Informationsschreiben. Erst jetzt wird der Beratungsvertrag geschlossen.
  4. Beratung durchführen, Bericht und Rechnung erstellen.
  5. Verwendungsnachweis elektronisch bei der Leitstelle einreichen, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben.

Betriebe, die bei Antragstellung noch keine zwölf Monate am Markt sind, müssen zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Frühestens drei Monate vor dem Antrag, spätestens vor dem Verwendungsnachweis. Die typischen Stolperstellen im Verfahren haben wir unter Fehler beim BAFA-Antrag gesammelt, den Ablaufplan finden Sie unter BAFA-Antrag stellen.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Bewilligt wird nach den Auswahlkriterien, bis die Budgetgrenze erreicht ist. Wer wartet, verhandelt nicht über den Termin, sondern über den Rest des Budgets.

Was sich für Betriebe ohne Vorsteuerabzug geändert hat

Seit dem 15. November 2025 gilt eine Änderung, die in der Praxis oft übersehen wird: Bei Antragstellern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird der Zuschuss auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Vorher war der Nettobetrag die Bemessungsgrundlage.

Betroffen sind vor allem Kleinunternehmer und Betriebe mit steuerfreien Umsätzen, etwa im Gesundheitsbereich. Für sie ist die Umsatzsteuer ein echter Kostenblock, und genau den erkennt das BAFA seitdem an. Ob die Regelung am Datum der Rechnung, des Beratungsbeginns oder der Antragstellung hängt, schreibt das BAFA nicht dazu. Für Anträge ab 2026 spielt das keine Rolle mehr, für ältere Vorgänge lohnt die Nachfrage.

Was wir Betrieben jetzt raten

Wenn Sie ohnehin über eine geförderte Beratung nachdenken, ziehen Sie die Antragstellung ins laufende Jahr vor. Nicht aus Panik, sondern weil der Antrag kostenlos ist, nur Firmendaten braucht und Sie sich damit die Bedingungen sichern, die heute gelten. Was ab 2027 kommt, kann niemand seriös versprechen.

Wenn Sie noch nicht wissen, wofür Sie die Beratung einsetzen würden, ist das der wichtigere Punkt. Eine geförderte Beratung ohne klares Thema verbrennt einen von fünf möglichen Fällen. Aus mehr als 100 BOOSTER-Analysen wissen wir: Die Betriebe, bei denen sich eine Beratung rechnet, haben vorher benannt, welcher Engpass sie täglich Zeit oder Geld kostet. Das kann ein Prozess sein, der an einer Person hängt. Das kann eine Angebotserstellung sein, die drei Tage dauert. Ob am Ende KI im Spiel ist oder nicht, entscheidet sich danach, nicht vorher.

Welche Beratungsinhalte förderfähig sind, steht unter förderfähige Beratungen. Die Voraussetzungen auf Unternehmensseite finden Sie unter BAFA-Voraussetzungen für KMU. Einen Überblick über unsere Begleitung im gesamten Verfahren gibt die Seite BAFA-Förderung.

Häufige Fragen

Läuft die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung Ende 2026 aus?

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt laut BAFA und ESF vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung oder Nachfolgeregelung für 2027 ist bislang nicht veröffentlicht. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Förderung endet, sondern dass der Stand heute offen ist. Angekündigt würde eine neue Regelung über die BAFA-Kurzmeldungen, die Programmseite und den Bundesanzeiger.

Zählt für die Förderung der Antrag oder die Durchführung der Beratung?

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Zeitpunkt der Beratung. Wer 2026 beantragt, wird nach der aktuellen Richtlinie behandelt. Da für den Verwendungsnachweis sechs Monate ab dem Informationsschreiben zur Verfügung stehen, können Beratung und Abrechnung bis ins Folgejahr reichen.

Wie viel Zuschuss gibt es noch in 2026?

Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 1.750 Euro je Beratung, in den höher geförderten Regionen und den neuen Bundesländern bis zu 2.800 Euro. Gefördert werden zwei Beratungen pro Jahr, also bis zu 3.500 Euro beziehungsweise 5.600 Euro, und höchstens fünf Beratungen über die gesamte Richtliniendauer.

Wann darf ich mit der Beratung beginnen?

Erst nach Erhalt des Informationsschreibens vom BAFA. Als Beginn der Beratung gilt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags, nicht erst der erste Beratungstag. Wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Der Antrag selbst läuft online über die BAFA-Antragsplattform und braucht nur Firmendaten.

Wie lange habe ich Zeit für den Verwendungsnachweis?

Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens vollständig und elektronisch bei der Leitstelle eingereicht werden. Er umfasst unter anderem den Beratungsbericht und die bezahlte Rechnung. Wird die Frist versäumt, entfällt die Auszahlung.

Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?

Nein. Die Bewilligung erfolgt nach den Auswahlkriterien des Programms und nur, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch besteht ausdrücklich nicht. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag früh im Jahr zu stellen statt kurz vor Fristende.

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