KI-Schulung für Ihre Mitarbeiter. Mit dem Nachweis dazu.
Kurs, Teilnahmebestätigungen und fünf ausfüllfertige Vorlagen. In einer Woche haben Sie den Ordner, den Sie im Ernstfall vorlegen.
Kauf auf Rechnung. Kein Abonnement, keine Plattformgebühr.
Die Pflicht ist milder geworden. Der Nachweis ist wichtiger geworden.
Artikel 4 wurde zum 27. Juli 2026 neu gefasst. Sie müssen den Kompetenzaufbau unterstützen, nicht mehr das Können jedes Einzelnen garantieren. Damit verschiebt sich die Frage: Beurteilt wird, ob Sie belegen können, dass Sie etwas getan haben.
Maßnahmen, die niemand aufgeschrieben hat, sind im Streitfall nicht passiert.
Der Kurs ist die Maßnahme. Die Unterlagen sind der Nachweis. Wer nur den Kurs kauft, hat die Hälfte.
Wo der Schaden wirklich entsteht
Für Artikel 4 selbst gibt es keine Bußgeldnorm. Wer Ihnen mit 35 Millionen Euro droht, arbeitet mit einer Falschaussage. Teuer wird es an vier anderen Stellen.
Organisationsverschulden
Landen Kundendaten in einem offenen Werkzeug, fragt die Aufsichtsbehörde nach Ihren Maßnahmen. Schulung gehört nach Artikel 32 DSGVO dazu, und hier gibt es Bußgelder sehr wohl.
Geheimnisschutz fällt weg
Kalkulationen und Konstruktionsdaten sind nur geschützt, solange Sie angemessene Maßnahmen treffen. Eine dokumentierte Regelung samt Unterweisung ist genau das.
Die Frage im Schadensfall
Versicherer fragen bei Cyber- und D&O-Schäden nach dem Schulungsstand. Ein dokumentierter Stand ist dort ein Beweismittel.
Der Lieferantenfragebogen
Größere Auftraggeber fragen den Umgang mit KI im Audit ab. Wer nichts vorzeigen kann, diskutiert über sein Qualitätsniveau statt über den Auftrag.
Ihr Problem ist der Tag, an dem etwas passiert und jemand fragt, was Sie vorher getan haben.
Was Sie bekommen
Drei Teile, die zusammengehören. Einzeln bringt Ihnen keiner davon einen belastbaren Nachweis.
1. Der Kurs
Zwölf Kapitel für alle Mitarbeiter, vier weitere für Geschäftsführung und Verantwortliche. Rechtsstand August 2026. Kurz gehalten, weil niemand seine Leute vier Stunden aus der Produktion holt.
2. Die Bestätigungen
Je Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung mit laufender Nummer und Prüfcode, dazu eine Prüfseite zum Nachschlagen. Für die Geschäftsführung eine Übersicht, wer fertig ist und wer nicht.
3. Die Vorlagen
Richtlinie, Inventar, Schulungsplan und Kenntnisnahme. Gelb markiert ist alles, was von Ihnen kommt. Einmal im Jahr ein Hinweis, was anzupassen ist.
Die fünf Bausteine, aus denen ein Nachweis besteht
Gefordert sind interne Aufzeichnungen der Schulungsmaßnahmen, abgestuft nach Rolle und Risiko. Ein Video kennt Ihren Betrieb nicht. Diese fünf Teile stellen den Bezug her.
- Nutzungsrichtlinie. Welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen, wer freigibt, wohin ein Vorfall gemeldet wird.
- KI-Inventar. Alle eingesetzten Systeme mit Zweck, Risikoeinstufung, Verantwortlichem und Freigabedatum.
- Schulungsplan. Wer wird wann mit welcher Tiefe geschult, aufgeteilt nach Rollen.
- Teilnahmebestätigungen. Je Person, mit Inhalt, Umfang, Zeitraum und Datum.
- Kenntnisnahme. Eine Seite, auf der jeder Mitarbeiter die Richtlinie unterschreibt.
Mit ausfüllfertigen Vorlagen ist das ein halber Tag Arbeit. Ohne Vorlagen sind es zwei Wochen in Gesetzestexten. Genau deshalb macht es sonst kaum jemand.
So läuft es ab
Sie schicken die Teilnehmerliste
Name und E-Mail genügen.
Wir richten die Zugänge ein
In der Regel innerhalb eines Werktags, mit den Nachweisnummern.
Ihre Leute arbeiten die Kapitel durch
Wann es in den Tag passt. Nach dem letzten Kapitel entsteht die Bestätigung automatisch.
Sie füllen die Vorlagen aus
Gelb markiert ist alles, was von Ihnen kommt. Für Zugang und Technik stehen wir bereit.
Sie bekommen den fertigen Ordner
Alle Bestätigungen, die Übersicht und Ihre ausgefüllten Unterlagen. Nach einem Jahr melden wir uns wegen der Auffrischung.
Klartext, bevor Sie bestellen
Im Markt wird an dieser Stelle gern etwas verschwiegen. Wir schreiben es lieber hin.
- Kein staatlich anerkannter Abschluss und keine akkreditierte Personenzertifizierung. So etwas gibt es für diese Pflicht nicht, die Bundesnetzagentur sagt das selbst.
- Keine Prüfung, kein Quiz. Sonst greift das Fernunterrichtsschutzgesetz. Bescheinigt werden Teilnahme und Bearbeitungsumfang.
- Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Eine Garantie kann Ihnen niemand geben, und wer sie gibt, sollte Ihnen suspekt sein.
- Selbst bauen geht auch. Wir haben diese Fleißarbeit einmal komplett gemacht, mehr steckt nicht dahinter.
Häufige Fragen
Gilt die Schulungspflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an den Einsatz. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Das trifft den Handwerksbetrieb mit acht Leuten genauso wie den Maschinenbauer mit dreihundert. Erfasst sind neben den eigenen Mitarbeitern auch Personen, die in Ihrem Auftrag arbeiten.
Was hat die Neufassung vom Juli 2026 geändert?
Artikel 4 wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Wirkung zum 27. Juli 2026 neu gefasst. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, ist eine Pflicht geworden, den Kompetenzaufbau zu unterstützen. Eine Garantie für das Können einzelner Personen wird nicht mehr verlangt. Die Pflicht selbst besteht weiter, sie ist milder formuliert. Für Sie heißt das: Beurteilt wird, ob Sie belegen können, dass Sie etwas getan haben.
Drohen Bußgelder, wenn wir nichts tun?
Für Artikel 4 selbst gibt es keine Bußgeldnorm. Der Sanktionskatalog der Verordnung nennt Artikel 4 nicht, und auch das deutsche Durchführungsgesetz sanktioniert ihn nicht. Wer Ihnen mit 35 Millionen Euro für eine fehlende Schulung droht, arbeitet mit einer Falschaussage. Der Schaden entsteht an anderer Stelle: bei einer Datenpanne, beim Verlust des Geheimnisschutzes, beim Versicherer und beim Lieferantenaudit.
Gibt es am Ende eine Prüfung?
Nein, und zwar bewusst nicht. Sobald ein aufgezeichneter Kurs eine Lernerfolgskontrolle enthält, fällt er in Deutschland unter das Fernunterrichtsschutzgesetz und braucht eine staatliche Zulassung. Die Verordnung verlangt keine Prüfung, sie verlangt Maßnahmen und deren Dokumentation. Bescheinigt werden deshalb Teilnahme und Bearbeitungsumfang.
Ist die Teilnahmebestätigung ein anerkanntes Zertifikat?
Nein. Es handelt sich um eine Teilnahmebestätigung aus unserem Haus, nicht um einen staatlich anerkannten Abschluss und nicht um eine akkreditierte Personenzertifizierung. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu selbst: Die KI-VO sieht keine Zertifizierungspflicht für in Anspruch genommene Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor. Wer Ihnen mehr verspricht, verspricht etwas, das es für diese Pflicht nicht gibt.
Reicht ein Videokurs allein aus?
Nein. Die Verordnung will einen Bezug zum konkreten Einsatz in Ihrem Betrieb, abgestuft nach Vorkenntnis, Rolle und Risiko der eingesetzten Systeme. Ein Video kennt Ihren Betrieb nicht. Deshalb gehören zum Kurs die Richtlinie, das Inventar und der Schulungsplan, die Sie auf Ihr Haus anpassen. Das ist die Arbeit, die den Nachweis trägt.
Zwei Wege, einer reicht
Sie wissen, was Sie brauchen? Dann zu den Paketen. Sie wollen das Thema erst sortieren? Dann den Vortrag.