Ratgeber · Förderung

Bin ich BAFA-förderfähig? Voraussetzungen & KMU-Check 2026

Von Jörg Schröder · 13. Juli 2026 · 7 Min Lesezeit

Kurz gesagt: Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland — Gewerbebetriebe, Freie Berufe und Soloselbstständige. Als KMU gilt, wer weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz (oder ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme) hat. Zwei weitere Bedingungen: Das Unternehmen darf nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein, und die Beratung muss von einem BAFA-gelisteten Berater nach rechtzeitigem Antrag durchgeführt werden.

„Bin ich überhaupt förderfähig?" — das ist meist die allererste Frage, bevor es um Höhe oder Ablauf geht. Die gute Nachricht: Die BAFA-Beratungsförderung ist bewusst breit angelegt, und ein sehr großer Teil des Mittelstands erfüllt die Kriterien. Dieser Ratgeber führt Sie Punkt für Punkt durch die Voraussetzungen — inklusive einer Checkliste zum Selbstprüfen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Auf die Rechtsform kommt es nicht an: Einzelunternehmen, GbR, GmbH, GmbH & Co. KG und andere sind gleichermaßen möglich. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können die Förderung nutzen, solange sie die KMU-Kriterien erfüllen.

Zählt mein Unternehmen als KMU?

Der Kern der Förderfähigkeit ist die KMU-Eigenschaft. Maßgeblich ist die Definition der EU:

  • Beschäftigte: weniger als 250 (Vollzeitäquivalente).
  • Jahresumsatz: höchstens 50 Mio. €oder
  • Bilanzsumme: höchstens 43 Mio. €.

Es genügt, wenn eines der beiden finanziellen Kriterien (Umsatz oder Bilanzsumme) eingehalten wird — die Beschäftigtengrenze gilt immer. Wichtig: Bei verbundenen oder Partnerunternehmen werden die Werte anteilig zusammengerechnet. Wer eine Beteiligungsstruktur hat, sollte das vorab prüfen — wir schauen im Vorgespräch gemeinsam darauf.

Beschäftigte< 250
Jahresumsatz≤ 50 Mio. €
oder Bilanzsumme≤ 43 Mio. €
SitzDeutschland
Wirtschaftliche Lagekeine Schwierigkeiten (EU-Definition)

Welche Bedingungen gelten außerdem?

Neben der Größe müssen drei weitere Punkte stimmen:

  1. Keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Das Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition befinden (z. B. laufendes Insolvenzverfahren).
  2. Gelisteter Berater: Die Beratung muss von einem in der BAFA-Beraterbörse gelisteten Berater durchgeführt werden. Jörg Schröder ist gelistet.
  3. Antrag vor Beratungsbeginn: Der Antrag muss vorliegen, bevor die Beratung startet — sonst entfällt die Förderung.
Die häufigste böse Überraschung entsteht nicht bei der Größe, sondern beim Timing: Wer die Beratung beginnt, bevor der Antrag vorliegt, verliert den Zuschuss — unabhängig davon, wie förderfähig er sonst wäre.

Checkliste: Bin ich förderfähig?

Wenn Sie alle Punkte mit „Ja" beantworten, spricht viel für Ihre Förderfähigkeit:

  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland?
  • Weniger als 250 Beschäftigte?
  • Höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme?
  • Keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
  • Beratung noch nicht begonnen (Antrag kommt zuerst)?
  • Berater ist BAFA-gelistet?

Die endgültige Prüfung nimmt die BAFA im Antragsverfahren vor — diese Checkliste ersetzt keine verbindliche Zusage, gibt Ihnen aber schnell Klarheit. Wie es danach weitergeht, lesen Sie im Ratgeber BAFA-Antrag stellen: Schritt für Schritt, und was schiefgehen kann, im Ratgeber BAFA-Antrag abgelehnt? Die häufigsten Fehler.

Förderfähig — und jetzt?

Wenn Sie die Kriterien erfüllen, ist der nächste Schritt die Frage, wofür Sie die Förderung nutzen. Besonders wirksam ist sie bei Prozessoptimierung und der Einführung von KI. Was genau förderfähig ist, lesen Sie im Ratgeber BAFA-Förderung für KI- & Digitalisierungsberatung und in der Übersicht zur BAFA-Förderung. Wo in Ihrem Betrieb die größten Hebel liegen, macht die BOOSTER-Analyse in rund 30 Minuten sichtbar.

Häufige Fragen

Wer ist für die BAFA-Beratungsförderung antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland — Gewerbe, Freie Berufe und Soloselbstständige. Das Unternehmen darf nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein, und die Beratung muss von einem BAFA-gelisteten Berater durchgeführt werden.

Zählt mein Unternehmen als KMU?

Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden mitgerechnet.

Sind Soloselbstständige und Freiberufler förderfähig?

Ja, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllen und ihren Sitz in Deutschland haben. Die Rechtsform ist nicht entscheidend.

Was schließt eine Förderung aus?

Wirtschaftliche Schwierigkeiten, ein bereits vor Antragstellung begonnenes Beratungsvorhaben sowie nicht förderfähige Leistungen wie Seminare oder Gutachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine verbindliche Förderzusage. Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt im Einzelfall durch die BAFA. Kriterien und Bedingungen können sich ändern.

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