Ratgeber · Datenschutz & KI

DSGVO-konform mit KI arbeiten: die Anleitung für den Mittelstand

Von Jörg Schröder · 13. August 2026 · 12 Min Lesezeit

Kurz gesagt: In fast jedem Betrieb wird KI bereits genutzt, auch ohne Freigabe. Verantwortlich ist das Unternehmen, und die Geschäftsführung haftet der eigenen Gesellschaft gegenüber persönlich und mit dem Privatvermögen, wenn sie sich nicht darum kümmert. KI dürfen Sie einsetzen, auch mit vertraulichen Unterlagen. Sie brauchen dafür drei Dinge: einen Geschäftskunden-Zugang mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und abgeschaltetem Training, eine schriftliche Regel, was hineingegeben werden darf, und ein Verfahren, das personenbezogene Angaben vor der Eingabe ersetzt. Der dritte Punkt ist der wirksamste und wird am häufigsten übersprungen.

Ihre Mitarbeiter tun es längst, und Sie haften dafür

In den meisten Betrieben wird KI bereits genutzt, nur eben inoffiziell und über private Zugänge. Der Angebotstext entsteht abends in einem frei verfügbaren Chatbot, das Protokoll wird über einen kostenlosen Dienst zusammengefasst, die Kundenliste zur Auswertung hochgeladen. Niemand meldet das, weil niemand danach fragt.

Rechtlich ändert das nichts an der Zuständigkeit. Verantwortlich für die Verarbeitung ist das Unternehmen, nicht der einzelne Mitarbeiter. Ob die Nutzung freigegeben war, spielt nach außen keine Rolle. Ein Bußgeld nach der Datenschutz-Grundverordnung trifft das Unternehmen, und Betroffene können Schadenersatz verlangen, ohne sich dafür an den Mitarbeiter zu wenden.

Für Geschäftsführer kommt eine zweite Ebene hinzu, und die wird regelmäßig übersehen. Nach dem GmbH-Gesetz haftet die Geschäftsführung der Gesellschaft gegenüber persönlich und mit dem Privatvermögen, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Dazu gehört die Pflicht, den Betrieb so zu organisieren, dass Rechtsverstöße nicht einfach passieren können. Wer weiß oder wissen müsste, dass im Haus mit KI gearbeitet wird, und weder Regeln aufstellt noch schult noch dokumentiert, hat genau diese Organisationspflicht nicht erfüllt.

Nicht die Nutzung von KI ist das Risiko, sondern die ungeregelte Nutzung, von der die Geschäftsführung nichts wissen will.

Daraus folgt die Handlungsnotwendigkeit. Ein Verbot hilft nicht, es verlagert die Nutzung nur dorthin, wo Sie sie nicht mehr sehen, und beseitigt gleichzeitig Ihren Nachweis, sich gekümmert zu haben. Der wirksame Weg ist eine offene Bestandsaufnahme: Wer nutzt was wofür? Daraus entsteht die Freigabeliste, aus der Freigabeliste die Richtlinie, und aus beidem der Beleg, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Mehr zur Ausgangslage im Beitrag Schatten-KI im Mittelstand, mehr zur Haftung im Beitrag KI und Haftung: Wofür Sie persönlich geradestehen.

Die kurze Antwort

Sie arbeiten DSGVO-konform mit KI, wenn Sie personenbezogene Daten entweder gar nicht erst in das System geben oder ihre Verarbeitung sauber begründen und absichern. Der erste Weg ist im Alltag der einfachere: Was nie in der KI landet, muss auch nicht gerechtfertigt, dokumentiert oder gelöscht werden.

In der Praxis bedeutet das: Ersetzen Sie Namen, Adressen, Telefonnummern und Kontodaten durch Platzhalter, bevor die Datei in ein KI-System geht. Der Inhalt bleibt vollständig nutzbar, die Person dahinter ist nicht mehr erkennbar. Wie das ohne Mehraufwand funktioniert, steht weiter unten im Abschnitt zum praktischen Ablauf.

Was die DSGVO beim KI-Einsatz tatsächlich verlangt

Die Datenschutz-Grundverordnung kennt keine eigenen KI-Regeln. Es gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder anderen Verarbeitung personenbezogener Daten. Fünf Punkte betreffen den Mittelstand im Alltag:

  • Rechtsgrundlage: Für jede Verarbeitung brauchen Sie einen Grund, etwa die Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse. „Wir wollten es ausprobieren" ist keiner.
  • Zweckbindung: Daten, die Sie für die Auftragsabwicklung erhoben haben, dürfen Sie nicht beliebig für andere Zwecke weiterverwenden.
  • Auftragsverarbeitung: Wer personenbezogene Daten an einen KI-Anbieter gibt, braucht mit diesem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Kostenlose Konten bieten den nicht.
  • Transparenz: Betroffene müssen erfahren können, dass und wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Löschung und Speicherdauer: Es muss geklärt sein, wie lange Eingaben beim Anbieter liegen und wie sie verschwinden.

Dazu kommt seit Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht aus der europäischen KI-Verordnung: Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, ausreichend geschult sind. Seit August 2026 wird das behördlich überwacht. Mehr dazu im Beitrag KI-Kompetenzpflicht ab August 2026.

Anonymisierung oder Pseudonymisierung: der Unterschied, der zählt

Anonymisierung bedeutet, dass sich der Bezug zu einer Person nicht mehr herstellen lässt, auch nicht von Ihnen selbst. Solche Daten fallen aus der DSGVO heraus. Pseudonymisierung bedeutet, dass der Bezug über eine gesondert aufbewahrte Zuordnung wiederherstellbar bleibt. Diese Daten bleiben rechtlich personenbezogen und damit im Anwendungsbereich der Verordnung.

Daraus folgt eine wichtige Klarstellung: Pseudonymisierung ist kein Ausstieg aus dem Datenschutz. Sie ist eine technische Schutzmaßnahme, die das Risiko erheblich senkt und die die Verordnung ausdrücklich vorsieht. Wer sie einsetzt, erfüllt seine Pflicht zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen spürbar besser als jemand, der Originaldateien hochlädt.

Der Europäische Gerichtshof hat im September 2025 zudem klargestellt, dass pseudonymisierte Daten nicht automatisch für jeden Beteiligten personenbezogen sind. Entscheidend ist, ob die empfangende Stelle die Zuordnung realistisch herstellen kann. Für Sie heißt das praktisch: Je strikter die Zuordnungstabelle im Haus bleibt, desto besser steht Ihr Einsatz da.

Der sicherste Datensatz ist der, den Sie nie aus der Hand geben.

Wo im Betrieb welche Daten anfallen

Die meisten Anleitungen bleiben abstrakt. Hilfreicher ist der Blick auf die Vorgänge, die tatsächlich täglich durch die KI laufen sollen:

  • Angebot und Auftragsbestätigung: Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, teils Preise mit Rückschluss auf einzelne Kunden.
  • Reklamation und Serviceprotokoll: Kundenname, Standort, oft freie Textfelder mit Bewertungen über einzelne Personen.
  • Bewerbung: die sensibelste Kategorie im Mittelstand, mit Lebenslauf, Anschrift, Geburtsdatum und mitunter Gesundheitsangaben.
  • Personalthemen: Beurteilungen, Abmahnungen, Krankmeldungen. Hier ist besondere Zurückhaltung angebracht.
  • Eingangsrechnung und Mahnwesen: Bankverbindung, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Verträge und Kalkulationen: meist keine Personendaten, dafür Geschäftsgeheimnisse. Diese schützt die DSGVO nicht, Ihr Wettbewerbsvorteil hängt trotzdem daran.

Diese Landkarte ist der eigentliche Ausgangspunkt. Erst wenn klar ist, welcher Vorgang welche Datenkategorie erzeugt, lässt sich sinnvoll entscheiden, was ersetzt werden muss und was ohne Weiteres in die KI darf.

So läuft die Anonymisierung praktisch ab

An dieser Stelle enden die meisten Ratgeber mit dem Satz „Anonymisieren Sie Ihre Daten". Genau daran scheitert es im Alltag, denn von Hand macht das niemand zweimal. Deshalb hier der konkrete Ablauf, so wie er in Betrieben funktioniert:

1

Datei vorbereiten

Die Originaldatei bleibt liegen, gearbeitet wird mit einer Kopie. Excel, Word, PDF und CSV lassen sich gleichermaßen verarbeiten.

2

Ersetzen lassen

Ein lokal laufendes Programm ersetzt Namen, Firmen, Adressen, Telefonnummern, Bankverbindungen und Steuernummern durch Platzhalter. Bei Tabellen werden ganze Spalten anhand der Überschrift erkannt.

3

Kurz gegenlesen

Ein Blick in die bereinigte Datei, besonders in Freitextfelder. Das dauert eine Minute und ersetzt jede Diskussion im Nachhinein.

4

In die KI geben

Jetzt arbeitet das System mit einem vollständigen, aber personenfreien Vorgang. Der fachliche Zusammenhang bleibt erhalten.

5

Ergebnis zurückübersetzen

Über die Zuordnungstabelle werden im Ergebnis die echten Namen wieder eingesetzt. Diese Tabelle verlässt Ihren Rechner nie.

Wie das konkret aussieht, zeigt ein Ausschnitt aus einer Kundenliste:

Vorher Kunde: Max Müller, Hauptstraße 12, 47441 Moers
Telefon: 02841 123456
Auftrag: Wartung Presse, offen seit 14 Tagen
Nachher Kunde: Person_001, Adresse_001, Ort_003
Telefon: Telefon_004
Auftrag: Wartung Presse, offen seit 14 Tagen

Die KI kann mit der rechten Fassung genauso gut arbeiten wie mit der linken. Sie kann den Vorgang zusammenfassen, ein Antwortschreiben entwerfen oder die offenen Punkte sortieren. Was sie nicht kann: sagen, um wen es geht.

Wichtig ist die Konsistenz. Taucht derselbe Kunde in drei Dokumenten auf, muss er überall dasselbe Pseudonym bekommen, sonst gehen die Zusammenhänge verloren. Genau das leistet SmartPseudo, das Werkzeug, das wir in unseren Schulungen übergeben. Es läuft lokal auf dem Windows-Rechner, ohne Cloud und ohne Benutzerkonto.

Was Sie trotzdem nicht in eine KI geben sollten

  • Gesundheitsdaten und alles, was die DSGVO als besondere Kategorie schützt, auch pseudonymisiert nur nach fachlicher Prüfung.
  • Vollständige Personalakten und Unterlagen zu laufenden arbeitsrechtlichen Vorgängen.
  • Zugangsdaten, Schlüssel und Passwörter, unabhängig vom Datenschutz.
  • Unterlagen mit Geheimhaltungsvereinbarung, wenn diese die Weitergabe an Dritte untersagt. Ein KI-Anbieter ist ein Dritter.
  • Konstruktionsdaten und Kalkulationen, solange nicht geklärt ist, wo sie gespeichert werden.

Kostenloses Konto, Team oder Enterprise: der Unterschied

Bei den gängigen KI-Diensten entscheidet der Kontotyp über die Rechtslage. Kostenlose und private Zugänge sehen in der Regel keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor und nutzen Eingaben standardmäßig zur Verbesserung der Modelle. Geschäftskunden-Tarife bieten den Vertrag, schalten das Training ab und erlauben Einstellungen zu Speicherdauer und Zugriff.

Ein Rechenzentrum in Europa senkt das Risiko, ersetzt aber weder die Rechtsgrundlage noch den Vertrag. Prüfen Sie vor der Einführung drei Punkte: Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, ist das Training mit Ihren Eingaben abgeschaltet, und wie lange werden Eingaben gespeichert.

Die KI-Richtlinie: was hineingehört

Zwei Seiten reichen. Entscheidend ist nicht der Umfang, sondern dass jeder im Betrieb sie kennt:

  • Welche Werkzeuge freigegeben sind und über welche Zugänge sie genutzt werden.
  • Welche Daten hineingegeben werden dürfen und welche nicht, mit Beispielen aus dem eigenen Alltag.
  • Dass personenbezogene Angaben vor der Eingabe zu ersetzen sind, und mit welchem Werkzeug.
  • Wer Ergebnisse prüft, bevor sie nach außen gehen.
  • An wen man sich bei Zweifeln wendet.

Eine Richtlinie im Schrank schützt niemanden. Erst wenn Ihre Leute verstehen, warum sie gilt, wird sie befolgt.

In sieben Schritten zum sicheren Einsatz

  1. Bestandsaufnahme: Wer nutzt heute welche KI-Werkzeuge, offiziell und inoffiziell?
  2. Vorgänge sortieren: Welche Datenkategorien fallen in welchem Prozess an?
  3. Zugänge klären: Geschäftskunden-Tarif mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Training abschalten.
  4. Ersetzungsverfahren einführen und an echten Dokumenten üben.
  5. Richtlinie schreiben, zwei Seiten, mit Beispielen aus dem Betrieb.
  6. Mitarbeiter schulen und die Teilnahme dokumentieren.
  7. Halbjährlich auffrischen und die Freigabeliste aktuell halten.

Die Schritte vier bis sechs setzen wir gemeinsam in einer KI-Schulung um, online oder bei Ihnen im Haus.

Häufige Fragen

Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?

Mit einem privaten oder kostenlosen Konto sollten Sie es nicht tun, weil dort in der Regel kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht und Eingaben zur Verbesserung der Modelle genutzt werden. Mit einem Geschäftskunden-Zugang, abgeschaltetem Training und einer passenden Rechtsgrundlage ist es möglich. Der sicherste Weg bleibt, Namen und Kontaktdaten vorher durch Platzhalter zu ersetzen, dann stellt sich die Frage gar nicht erst.

Wie arbeite ich DSGVO-konform mit KI?

Klären Sie drei Dinge: einen Geschäftskunden-Zugang mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und abgeschaltetem Training, eine schriftliche Regel, welche Daten hineingegeben werden dürfen, und ein Verfahren, das personenbezogene Angaben vor der Eingabe ersetzt. Dazu kommt die Schulung Ihrer Mitarbeiter, die seit Februar 2025 ohnehin verpflichtend ist. Wer diese vier Punkte hat, ist deutlich besser aufgestellt als der Durchschnitt.

Sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogen?

Grundsätzlich ja, weil sich der Bezug über die Zuordnungstabelle wiederherstellen lässt. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2025 klargestellt, dass die Bewertung vom Einzelfall abhängt: Wer die Zuordnung realistisch nicht herstellen kann, für den sind die Daten nicht personenbezogen. Für Ihre Praxis bedeutet das, die Zuordnungstabelle strikt im Haus zu behalten.

Was ist der Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung?

Bei der Anonymisierung ist der Personenbezug endgültig weg, auch für Sie selbst, und die DSGVO gilt für diese Daten nicht mehr. Bei der Pseudonymisierung bleibt er über eine gesondert aufbewahrte Zuordnung wiederherstellbar, die Daten bleiben also geschützt. Für die Arbeit mit KI ist Pseudonymisierung meist der praktikablere Weg, weil Sie das Ergebnis später wieder mit echten Namen brauchen.

Wie anonymisiere ich Daten für ChatGPT?

Ersetzen Sie vor der Eingabe alle Angaben, über die sich eine Person identifizieren lässt: Namen, Firmen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen und Steuernummern. Von Hand ist das bei größeren Dateien nicht praktikabel, deshalb übernimmt das ein Programm, das lokal auf Ihrem Rechner läuft und eine Zuordnungstabelle für den Rückweg erzeugt. Wichtig ist, dass derselbe Name in allen Dokumenten dasselbe Pseudonym bekommt.

Brauche ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem KI-Anbieter?

Ja, sobald personenbezogene Daten in das System gelangen. Geschäftskunden-Tarife der großen Anbieter stellen ihn bereit, kostenlose und private Konten nicht. Wenn Sie ausschließlich mit ersetzten Platzhaltern arbeiten, sinkt die Abhängigkeit von diesem Punkt erheblich, ersetzt ihn aber nicht in jedem Fall.

Reicht es, wenn der Anbieter in Europa hostet?

Nein. Ein europäischer Speicherort senkt das Risiko beim Datentransfer, ersetzt aber weder die Rechtsgrundlage noch den Vertrag zur Auftragsverarbeitung noch die Frage, wie lange Eingaben gespeichert werden. Prüfen Sie alle drei Punkte getrennt.

Darf ich Bewerbungsunterlagen mit KI auswerten?

Hier ist besondere Vorsicht geboten. Bewerbungsunterlagen enthalten umfangreiche Personendaten, teils auch besondere Kategorien, und eine automatisierte Bewertung von Menschen unterliegt zusätzlichen Anforderungen. Für die reine Aufbereitung, etwa das Zusammenfassen fachlicher Qualifikationen, ist die vorherige Ersetzung der Identitätsangaben der sinnvolle Weg. Die Auswahlentscheidung selbst trifft ein Mensch.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter Kundendaten ohne Freigabe in eine KI eingibt?

Verantwortlich bleibt das Unternehmen, nicht der einzelne Mitarbeiter. Nach außen haften Sie für die Verarbeitung, unabhängig davon, ob sie freigegeben war. Für Geschäftsführer kommt die Innenhaftung hinzu: Nach dem GmbH-Gesetz haften sie der Gesellschaft gegenüber persönlich und mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Organisationspflicht verletzen und daraus ein Schaden entsteht. Eine schriftliche Regel und eine dokumentierte Schulung sind deshalb der Nachweis, dass Sie sich gekümmert haben.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich für den KI-Einsatz im Betrieb?

Gegenüber Dritten haftet zunächst das Unternehmen. Im Verhältnis zur eigenen Gesellschaft haftet die Geschäftsführung nach dem GmbH-Gesetz jedoch persönlich und mit dem Privatvermögen, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Dazu zählt die Pflicht, den Betrieb so zu organisieren, dass Rechtsverstöße nicht einfach passieren. Regeln, Schulung und Dokumentation sind genau der Nachweis, der diese Pflicht erfüllt.

Verliere ich mein Geschäftsgeheimnis, wenn ich Verträge in eine KI lade?

Die DSGVO schützt Geschäftsgeheimnisse nicht, sie betrifft nur Personendaten. Der Schutz ergibt sich aus Ihren Verträgen und aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz, das angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen verlangt. Wer vertrauliche Unterlagen ungeprüft in ein öffentliches System gibt, schwächt genau diesen Nachweis. Bei Unterlagen mit Geheimhaltungsvereinbarung gilt: Der KI-Anbieter ist ein Dritter.

Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung für KI?

Das hängt vom Einsatz ab. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen mit sich bringt, etwa bei umfangreicher Bewertung von Personen. Für das Zusammenfassen eines bereinigten Serviceprotokolls ist sie in der Regel nicht erforderlich. Diese Einordnung sollten Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären.

Ändert sich die Rechtslage gerade?

Ja, an zwei Stellen. Der europäische Datenschutzausschuss überarbeitet seit dem Urteil vom September 2025 seine Leitlinien zu Anonymisierung und Pseudonymisierung, eine Konsultation läuft noch bis Ende Oktober 2026. Parallel verhandelt die EU über Anpassungen der DSGVO im Zusammenhang mit KI, dieser Teil ist im August 2026 noch nicht abgeschlossen. An den hier beschriebenen Grundregeln ändert das nichts, wir halten die Seite aber aktuell.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen praxisorientierten Überblick, Stand 13. August 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Jörg Schröder ist KI- und Prozessberater, nicht Rechtsanwalt. Die datenschutzrechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzes gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung.

Vom Papier in die Praxis

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