Ratgeber · Förderung

BAFA-Förderung 2026: bis zu 3.500 € bzw. 5.600 € Zuschuss sichern

Von Jörg Schröder · 3. Juni 2026 · 6 Min Lesezeit

Kurz gesagt: Noch in 2026 sind zwei geförderte Beratungen möglich. Damit sichern Sie sich bis zu 3.500 € Zuschuss (z. B. NRW) bzw. bis zu 5.600 € in höher geförderten Regionen und neuen Bundesländern. Wichtig: Der Antrag muss vor Beratungsbeginn vorliegen — die Richtlinie läuft am 31.12.2026 aus.

„Wie viel bekomme ich von der BAFA?" ist die häufigste Frage vor einer geförderten Beratung. Die kurze Antwort für 2026: bis zu 3.500 € — und in höher geförderten Regionen sogar bis zu 5.600 €. Möglich macht das die Kombination aus zwei förderfähigen Beratungen pro Jahr. Hier die klare Übersicht.

So viel ist noch 2026 drin

3.500 €

Stärker entwickelte Regionen

Die meisten westdeutschen Bundesländer — z. B. Nordrhein-Westfalen. Zwei geförderte Beratungen, je bis zu 1.750 €.

→ bis zu 3.500 € Zuschuss in 2026
5.600 €

Höher geförderte Regionen & neue Bundesländer

Strukturschwache Regionen, insbesondere die neuen Bundesländer. Zwei geförderte Beratungen, je bis zu 2.800 €.

→ bis zu 5.600 € Zuschuss in 2026

Die Beträge ergeben sich aus zwei förderfähigen Beratungen pro Jahr — je Beratung ein fester Höchstzuschuss von bis zu 1.750 € bzw. bis zu 2.800 €. Wir arbeiten bundesweit, auch dort, wo der höhere Betrag greift.

Ein fester Zuschuss — kein Prozent-Versprechen

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss ist ein fester Höchstbetrag je Beratung (bis zu 1.750 € bzw. 2.800 €), berechnet auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Er ist nicht ein fester Prozentsatz Ihres gesamten Honorars.

  • Kostet die Beratung mehr als 3.500 €, bleibt der Zuschuss bei seinem Höchstbetrag — den Rest tragen Sie selbst.
  • Was unterm Strich übrig bleibt, rechnen wir Ihnen vorab transparent vor — keine Überraschungen.
Entscheidend ist der konkrete Zuschuss in Euro — nicht ein Prozentwert. Noch in 2026: bis zu 3.500 € bzw. 5.600 €.

Was ist die Bemessungsgrundlage?

Die Bemessungsgrundlage ist der maximal förderfähige Beratungsbetrag je Beratung — hier 3.500 Euro. Auf diesen Betrag wird der Fördersatz gerechnet. Liegt das Beraterhonorar höher, bleibt es für die Förderung trotzdem bei der Bemessungsgrundlage; der übersteigende Teil ist nicht förderfähig. Liegt es niedriger, wird der tatsächliche Betrag herangezogen.

Frist: 31. Dezember 2026

Die aktuelle Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Wer den Zuschuss 2026 noch nutzen will, sollte rechtzeitig handeln — denn der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt und bewilligt sein. Wie das genau abläuft, lesen Sie im Ratgeber BAFA-Antrag stellen: Schritt für Schritt. Wann genau Sie spätestens dran sein müssen, klärt der Ratgeber BAFA-Frist 2026.

Wie viel bekommt Ihr Unternehmen?

Ob bis zu 3.500 € oder bis zu 5.600 € — das entscheidet die genaue Region Ihres Unternehmenssitzes. Das klären wir gemeinsam vor dem Antrag — kostenlos und unverbindlich. Einen vollständigen Überblick zur Förderung gibt der Ratgeber BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, alle Konditionen finden Sie auf der Seite BAFA-Förderung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?

Mit zwei geförderten Beratungen pro Jahr sichern Sie sich noch in 2026 bis zu 3.500 € (z. B. NRW) bzw. bis zu 5.600 € (höher geförderte Regionen, neue Bundesländer). Je Beratung ist der Zuschuss ein fester Höchstbetrag von bis zu 1.750 € bzw. 2.800 € — berechnet auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 €, nicht auf das gesamte Honorar.

Wer bekommt 3.500 € und wer 5.600 €?

Bis zu 5.600 € pro Jahr in strukturschwachen Regionen und den neuen Bundesländern, bis zu 3.500 € in den meisten westdeutschen Ländern wie NRW. Die genaue Region entscheidet und wird vor dem Antrag geklärt.

Was bedeutet die Bemessungsgrundlage von 3.500 €?

Das ist der maximal förderfähige Beratungsbetrag je Beratung. Darauf wird der Fördersatz angewendet; ein höheres Honorar wird nur bis zu dieser Grenze gefördert.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen?

Zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr sind förderfähig. Die aktuelle Richtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine verbindliche Förderzusage. Fördersätze, Bemessungsgrundlagen und Bedingungen können sich ändern und werden im Einzelfall geprüft.

Bis zu 3.500 € bzw. 5.600 € — noch in 2026

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